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Neue UID MWST-Nummer ab 1. Januar 2014 zwingend

Neue UID MWST-Nummer ab 1. Januar 2014 zwingend

Am 31. Dezember 2013 läuft die 3-jährige Übergangsfrist zur Ablösung der 6-stelligen Nummer durch die neue UID-Nummer ab. Während diesen 3 Jahren konnte die 6-stellige Nummer oder bereits die neue UID-Nummer benutzt werden. Ab dem 1. Januar 2014 ist nur noch die neue UID-Nummer zugelassen. Dies gilt nicht nur für den Verkehr mit der Hauptabteilung MWST, sondern für den gesamten Geschäftsverkehr.

Die neue Nummer setzt sich zusammen aus der UID-Nummer und dem Zusatz MWST und hat somit folgendes Format: CHE-123.456.789 MWST

Weiterer Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) mit dem Zusatz MWST ersetzt die 6-stellige Nummer